Nachdem jüngst ein Arbeitspapier des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) zur Urheberrechtsnovelle „geleaked“ wurde, kam es zu erheblicher auch medialer Kritik daran, dass dieses Arbeitspapier unter Ausschluss der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit in Zusammenarbeit vor allem mit Verwertungsgesellschaften und Contentindustrie-Vertretern zustande kam. Überraschenderweise lud das BMJ kurz vor
Weihnachten dann doch VertreterInnen von Kultur- und Netzorganisationen zu einem Gespräch ein. In einem von den Beteiligten als konstruktiv beschriebenen Gesprächsklima wurde dem Arbeitspapier von diesen VertreterInnen einhellig beschieden, dass es nicht geeignet ist, die Herausforderungen der Digitalisierung an das Urheberrecht zu bewältigen und nicht für mehr Rechtssicherheit sorgen würde.
Ein besonderer Kritikpunkt ist die geplante Einführung einer Festplattenabgabe, die nach Ansicht von netzfreiheit.org und IG Kultur nur die Einnahmen erhöhen soll, aber die Nutzungsmöglichkeiten für „Produser“ nicht erweitert. Dadurch wird die Chance verpasst, Verbrauchern die Möglichkeiten der Digitalisierung für eigene kulturelle Produktionen wie mash-ups u.ä. einzuräumen und gleichzeitig Rechtssicherheit für solche Nutzungen herbeizuführen.
Im Gegenteil wurde analog der Regelung in der BRD nunmehr eine Bestimmung aufgenommen, wonach eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch dann nicht vorliegt, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder zur Verfügung gestellt worden ist. Der Verein für Internetbenutzer (VIBE) kritisiert, dass diese Bestimmung lediglich zu Rechtsunsicherheit führt: zum einen ist für Verbraucher
unklar, wann eine Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde; zum anderen ist die Bestimmung unnötig,
da der Europäische Gerichtshof ohnedies in einem Verfahren klären wird, ob für die Privatkopie eine rechtmäßig erstellte Vorlage erforderlich ist.
Zudem hat der Oberste Gerichtshof festgehalten, dass es ein Wertungswiderspruch wäre, von Verbrauchern für „illegale Downloads“ eine Festplattenabgabe einzuheben und sie zugleich Schadenersatzverfahren durch die Rechteinhaber auszusetzen.
Die AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert insbesondere die Einführung einer neuen Bestimmung zur Speicherung von Verkehrsdaten, die im Widerspruch zum Telekommunikationsgesetz stehe und zur Zweckerreichung ungeeignet sei.
Begrüßt wurde hingegen die Umsetzung der Richtlinie zu den Verwaisten Werken. Allerdings merkte der Verband Freier Radios Österreich (VFRÖ) an, dass diese Regelung letztlich nicht geeignet ist, die Probleme von Online-Archiven zu lösen; hier wären zur Rechteklärung innovativere Ansätze wie Extended Collective Licensing gefordert. Schließlich wurde vom Kulturrat vehement die Einführung eines Urhebervertragsrechts eingefordert, um damit den UrheberInnen größere Verhandlungsmacht gegenüber Rechteverwertern einzuräumen.
Der Zeitpunkt der Eröffnung der Diskussion des BMJ mit NutzerInnen wurde als reichlich spät kritisiert, von den VertreterInnen wurde jedoch begrüßt, dass das BMJ weitere Treffen in den Raum stellte.
Erstveröffentlichung unter http://irights.info/blog/arbeit2.0/2013/01/03/geplante-urheberrechtsnovelle-2013-in-osterreich-zivilgesellschaft-teilt-kritikpunkte-mit/